Mediation bedeutet „Vermittlung“.
Das Mediationsverfahren ist ein außergerichtliches, freiwilliges Konfliktlösungsverfahren, das in vielen Bereichen – vor allem auch im Familienrecht bei Trennung und Scheidung – anwendbar ist. Die Konfliktpartner treffen gemeinsame, aufeinander bezogene Entscheidungen. Dies geschieht mit Unterstützung einer neutralen dritten Person, der Mediatorin, die keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis besitzt.

Charakteristisch für dieses Verfahren ist, dass das ehemalige Paar die Folgen der Trennung einvernehmlich klären will und das Ergebnis eigenverantwortlich erarbeitet. Regelungsbedarf kann unter anderem für Unterhaltsfragen, Vermögensangelegenheiten oder auch Umgangsfragen für die gemeinsamen Kinder bestehen. Der gesamte Prozess ist vom Grundsatz der Fairness geprägt.
Am Ende soll nicht einer als Gewinner und der andere als Verlierer dastehen, sondern die Lösung soll den Interessen beider Personen entsprechen, um zu gewährleisten, dass beide in der Zukunft gut damit leben können.
Die Entscheidung wird somit nicht von außen auferlegt, sondern kommt von dem ehemaligen Paar selbst.

Die Mediatorin unterstützt die beiden dabei als neutrale Person und leitet das Verfahren. Sie hilft dem ehemaligen Paar, die jeweiligen Interessen herauszuarbeiten und miteinander über ein faires Ergebnis zu verhandeln. Durch die Vermittlung ist es leichter, miteinander zu reden und eine konstruktive Lösung zu erarbeiten.

Ziel der Mediation ist eine verbindliche Vereinbarung, die Eingang in ein familiengerichtliches Verfahren finden kann.

Auch Ihnen kann eine Mediation helfen, wenn Sie sich in einer Trennungs- oder Scheidungssituation befinden.

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